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   BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96   

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https://dejure.org/1999,4408
BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96 (https://dejure.org/1999,4408)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1999 - XI R 99/96 (https://dejure.org/1999,4408)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - XI R 99/96 (https://dejure.org/1999,4408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Vorwegabzugs - Unterhaltsaufwendungen - Außergewöhnliche Belastung - Unschädliches Vermögen

  • Judicialis

    AVG § 2 Abs. 1 Nr. 11; ; AVG § 2 Abs. 1; ; EStG 1990 § ... 33a Abs. 1 Satz 2; ; EStG 1990 § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG 1990 § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG 1990 § 33a Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8; ; SGB VI § 7; ; SGB VI § 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geringes Vermögen des Unterhaltsempfängers bis 30.000 DM

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 Buchst a, EStG § 33a Abs 1 S 2
    Kind; Sonderausgabe; Unterhalt; Vorwegabzug; Zwangsläufigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 22
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.04.1986 - III R 19/85

    Opfergrenze - Nettoeinkommen - Sparbuchabhebung - Sparbucheinzahlung -

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96
    In dem Urteil vom 4. April 1986 III R 19/85 (BFHE 148, 132, BStBl II 1987, 127) hat der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Barvermögen von gut 3 000 DM als jedenfalls noch gering bezeichnet.
  • FG Düsseldorf, 27.10.1995 - 14 K 2060/95
    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96
    Die Klage hatte wegen des Abzugs der Unterhaltsaufwendungen Erfolg; die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 59 veröffentlicht.
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96
    Machen Vorstandsmitglieder einer AG von dem Recht auf Antragspflichtversicherung Gebrauch, so üben sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aus (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 31. Mai 1989 4 RA 22/88, BSGE 65, 113).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 68/96

    Unterhaltszahlung und Vermögen des Berechtigten

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96
    In dem BFH-Urteil vom 14. August 1997 III R 68/96 (BFHE 184, 315, BStBl II 1998, 241) vertritt der III. Senat --allerdings als obiter dictum-- die Ansicht, daß trotz der seit 1975 eingetretenen Geldentwertung ein Betrag von 30 000 DM nicht die Grenze unterschreite, bis zu der nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG in dem Streitjahr 1991 Vermögen als gering unberücksichtigt zu bleiben habe.
  • BFH, 12.12.2002 - III R 41/01

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

    Der BFH hat in seinen Urteilen in BFHE 184, 315, BStBl II 1998, 241 und vom 19. Mai 1999 XI R 99/96 (BFH/NV 2000, 22) --jeweils als obiter dictum-- diese Grenze, jedenfalls für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1993, trotz des seit 1975 unverändert fortbestehenden anrechnungsfreien Betrages von 30 000 DM gebilligt, und zwar auch dann, wenn das Vermögen keine Erträge erwirtschaftet.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - 1 K 1343/08

    Unterhaltsleistungen an Tochter als außergewöhnliche Belastungen

    Der Bundesfinanzhof hat sie in seinem den Veranlagungszeitraum 1997 betreffenden Urteil vom 12. Dezember 2002 (a.a.O.) gebilligt (vgl. auch BFH, Urteile vom 14. August 1997, III R 68/96, BStBl II 1998, 241; vom 19. Mai 1999, XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22) und ausgeführt, ein solches Vermögen mache immerhin ein Mehrfaches des zur Sicherung des Existenzminimums jährlich Benötigten aus und stelle allemal einen "Notgroschen" dar, der den Unterhaltsberechtigten in die Lage versetze, eine unvorhergesehene Bedarfslage aus eigener Kraft zu bewältigen.

    Dabei ist die von der Verwaltung gezogene Grenze nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ohnehin schon großzügig bemessen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 1999, a.a.O.).

  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99

    Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches

    Es handelte sich zwar nicht - wie beim Lehrer - um ein und dieselbe Tätigkeit, die teilweise im Hause und teilweise außerhalb ausgeübt wird; ein Zusammenhang der nichtselbständigen Tätigkeiten als kaufmännischer Angestellter bei einem Industrieunternehmen und als Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins war jedoch nicht auszuschließen; das Urteil war nur der erste Schritt auf dem Wege einer Fallgruppenbildung zur Abgrenzung von Arbeitszimmern und häuslichen Betriebsstätten" (so Drüen, HFR 2000, 98).
  • FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 1731/03

    Außergewöhnliche Belastung; Zwangsläufigkeit; Unterhaltsaufwendungen; nicht

    Ebenso ergebe sich aus dem Urteil des BFH vom 19.05.1999 (XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22) des Finanzgerichts - FG - Hamburg vom 24.11.2000 (V 230/96, V 120/99 Juris STRE 200171280), dass das Vermögen der Unterhaltsberechtigten unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu bemessen und auch anzusetzen sei.
  • BFH, 30.05.2008 - III B 55/08

    Unterhaltsaufwendungen für vermögende Lebenspartnerin als außergewöhnliche

    Der Senat hat sie in seinem den Veranlagungszeitraum 1997 betreffenden Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 41/01 (BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655) gebilligt (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 184, 315, BStBl II 1998, 241, betreffend 1991; vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22, betreffend 1992 und 1993).
  • BFH, 04.09.2000 - III B 41/00

    Beschwerdeeinlegung durch Computerfax; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BFH waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH bereits entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, zum Ansatz von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten; BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349, zur Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei Tod des Steuerpflichtigen im Jahre 1987; vom 20. August 1997 X R 159/94, BFH/NV 1998, 442, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Anrechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b des Handelsgesetzbuchs --HGB-- auf den Versorgungsanspruch; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, zur Kürzung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge bei zusammen veranlagten Eheleuten; vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtversicherten).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 6 K 2856/98

    Zur Berücksichtigung von

    Hierzu hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Vermögen von mehr als 30.000,-- DM nicht mehr als geringfügig anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. August 1997 III R 68/96, BStBl II 1998, 241 ; vom 19. Mai 1999 XI R 99/98, BFH/NV 2000, 22).
  • FG München, 20.09.2002 - 8 K 1043/02

    Bei nicht unerheblichem eigenen Vermögen der unterhaltsberechtigten

    Unschädliches Vermögen im Sinne dieser Vorschrift wird dabei bis zu einem gemeinen Wert von 30.000 DM im Streitjahr angesehen (Einkommensteuer-Richtlinien 2000 H 190 Abs. 3; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.01.2001 - 2 K 3233/99

    Berücksichtigung von Vermögen eines behinderten Kindes

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  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 112/07

    Einkommensteuer: Unterhaltszahlungen an vermögende Unterhaltsberechtigte,

    Für Unterhaltsleistungen in den Jahren 1991 und 1992 hat der BFH für den Betrag von damals 30.000 DM als noch geringes Vermögen keinen Anpassungsbedarf gesehen (vgl. BFH, Urteil vom 14.8.1997 - III R 68/96, BStBl II 1998, 241;Urteil vom 19.5.1999 - XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22).
  • FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00

    Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines

  • FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 232/00

    Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sowie Unterhaltsleistungen und

  • FG Hamburg, 24.11.2000 - V 230/96

    Bewältigung einer unvorhersehbaren Bedarfslage aus eigener Kraft durch einen

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